The Book of Common Prayer
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    Das Allgemeine Gebetbuch
The Book of Common Prayer in German (1892)

 

Der Akt der Trauung.


¶ Da die Gesetze betreffs der Eheschließung, ob durch kirchliches Aufgebot oder durch obrigkeitliche Licenz, in den verschiedenen Staaten von einander abweichen, so hat jeder Geistliche sich nach den Bestimmungen dieser Gesetze zu richten in Allem, was den bürgerlichen Vertrag zwischen den Brautleuten angeht.

¶ Findet ein Aufgebot statt, so soll es in folgender Form geschehen: —— Ich biete M. von —— und N. von —— hiermit ehelich auf. Weiß irgend Jemand unter Euch eine Ursache oder rechtmäßiges Hinderniß, warum diese beiden Brautleute nicht sollten zum heiligen Ehestande verbunden werden, der sage es. Dies ist das erste [zweite oder dritte] Aufgebot.

¶ Zu der für die Trauung festgesetzten Zeit und Stunde sollen die Brautleute mit ihren Freunden und Nachbarn in's Schiff der Kirche kommen, oder sich sonst in einem schicklichen Hause bereit halten; und dieweil sie dort bei einander stehen, der Bräutigam zur Rechten, die Braut zur Linken, soll den Geistliche sprechen:

Geliebte in dem Herrn! Wir sind hier gemeinsam erschienen, vor Gottes Angesicht und in Gegenwart diesen Versammlung, um diesen Mann und dieses Weib in der heiligen Ehe zusammen zu geben, zu einem Stande, welcher ehrenhaft ist und von Gott zur Zeit den Unschuld der Menschen eingesetzt wurde; welcher uns den geheimnißvollen Betend zwischen Christus und seiner Kirche bekundet; welchen heiligen Stand Christus geschmückt und verschönert hat mit seiner Gegenwart und seiner ersten Wunderthat zu Cana in Galiläa, und welchen St. Paulus alle Menschen ehrlich halten heißt; darum auch Niemand unberathen oder leichtfertig in denselben eintreten soll; sondern mit heiliger Scheu und rechter Prüfung, bedachtsam, nüchtern und in der Furcht Gottes. Zu diesem heiligen, Stande wollen die gegenwärtigen Brautleute sich verbinden. Wenn nun Jemand rechte Ursach anzeigen kann, warum sie nicht mit einander verbunden werden sollten, so spreche er jetzt oder schweige nochmals für immer.

¶ Desgleichen soll er die Brautleute anreden und also sprechen:

Ich erfordre und verpflichte Euch beide, da Ihr es zu verantworten habt an dem erschrecklichen Tage des Gerichts, wenn die Geheimnisse aller Herzen werden offenbar werden, wo etwa einer von Euch ein Hinderniß weiß, dessentwegen Ihr nicht könnet ehelich verbunden werden, daß Ihr solches jetzt bekennet. Denn das wisset: Wenn Brautleute auf andere Weise mit einander verbunden sind, als Gottes Wort es erlaubt, so besteht ihre Ehe nicht zu Recht.

¶ Wenn der Geistliche Grund hat, an der Gesetzmäßigkeit der beabsichtigten Ehe zu zweifeln, so mag er genügende Gewähr zu seiner Sicherstellung verlangen; wenn aber kein Hinderniß vorgebracht oder vermuthet wird, so soll der Geistliche zu dem Bräutigam sprechen:
 

 

M., willst Du dies Weib zur Deinem ehelichen Gemahl haben, mit ihr zusammen zu leben nach Gottes Ordnung, im heiligen Ehestand? Willst Du sie lieben, trösten, ehren und behalten in Krankheit und Gesundheit, und aller Andern Dich begebend, zu ihn allein Dich halten, so lange Ihr beide lebet?

¶ Der Bräutigam antworte:

    Ja.

¶ Dann soll der Geistliche zu der Braut sprechen:

N., willst Du diesen Mann zu Deinem ehelichen Gemahl haben, mit ihm zusammen zu leben, nach Gottes Ordnung, im heiligen Ehestand? Willst Du ihm gehorchen und dienen; ihn lieben, ehren und behalten in Krankheit und Gesundheit, und aller Andern Dich begebend, zu ihm allein Dich halten, so lange Ihr beide lebet?

¶ Die Braut antworte:

    Ja.

¶ Darauf soll der Geistliche sprechen:

    Wer giebt dies Weib diesem Manne zur Ehe?

¶ Dann sollen sie einander ihr Gelöbniß also thun: Der Geistliche, die Braut von ihres Vaters oder ihrer Freunde Hand nehmend, soll den Bräutigam heißen, mit seiner rechten Hand die Braut bei der Rechten fassen, und soll ihn das Folgende nachsprechen lassen:
 

Questions of Groom & Bride

Ich, M., nehme Dich, N., zu meinem ehelichen Gemahl, Dich zu haben und zu halten von diesem Tage an; es gehe besser oder schlimmer, reicher oder ärmer, in Krankheit oder Gesundheit, Dich zu lieben, und zu hegen nach Gottes heiliger Ordnung, bis daß der Tod uns scheide, und dazu verpfände ich Dir meine Treue.

¶ Dann sollen sie die Hände loslassen, und die Braut soll mit ihrer rechten Hand den Bräutigam bei der Rechten fassen und gleichfalls dem Geistlichen nachsprechen:

Ich N., nehme Dich, M., zu meinem ehelichen Gemahl, Dich zu haben und zu halten von diesem Tage an; es gehe besser oder schlimmer, reichen oder ärmer, in Krankheit oder Gesundheit, Dich zu lieben und zu hegen und Dir zur gehorchen nach Gottes heiliger Ordnung, bis daß der Tod uns scheide, und dazu laß ich Dir meine Treue.

¶ Dann sollen sie wieder die Hände auseinander thun, und der Bräutigam soll der Braut einen Ring geben. Und der Geistliche soll den Ring dem Bräutigam reichen, daß er ihn der Braut an den vierten Finger ihrer linken Hand stecke. Dann soll der Bräutigam, dieweil er den Ring daselbst hält, nachdem ihm der Geistliche vorspricht, also sprechen :

Mit diesem Ringe nehme ich Dich zu meinem ehelichen Gemahl, und statte Dich aus mit allem meinem zeitlichen Gut: im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

¶ Der Bräutigam läßt nun den Ring auf dem vierten Finger der linken Hand der Braut stecken, und der Geistliche spricht:
 

The Marriage

    Lasset uns beten,

Vater unser, der Dur bist im Himmel: Geheiliget werde Dein Name. Dein Reich komme. Dein Wille geschehe, wie im Himmel also auch auf Erden. Unser täglich Brod gieb ums heute, und vergieb uns unsere Schulden, wie wir vergeben unsern Schuldigern; und führe uns nicht in Versuchung, sondern erlöse uns von dem Übel.  Amen.

Ewiger Gott, aller Menschen Schöpfer und Erhalter, aller geistlichen Gnaden Geber, des ewigen Lebens Urheber: Sende Deinen Segen über diesen Deinen Knecht und diese Deine Magd, welche wir in Deinem Namen segnen; daß, wie Isaak und Rebekka in Treue mit einander gelebt, so auch sie mögen den nun geschlossenen Bund und ihr Gelübde gewißlich vollführen und hatten (wie sie des zum Pfande den Ring gewechselt haben), daß sie allezeit in vollkommener Liebe und Frieden mit einander bleiben und nach Deinen heiligen Geboten leben mögen; durch Jesum Christum, unsern Herrn.  Amen.

¶ Dann soll der Geistliche ihre rechten Hände in einander legen und sprechen:

Was nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden.

¶ Hierauf soll der Geistliche zu den Versammelten sagen:

Nachdem M. und N. mit einander eins geworden sind, in den heiligen Ehestand zu treten und haben dasselbe vor Gott und dieser Versammlung bezeugt, und zu dem Ende einander ihre Treue gelobt und verpfändet, und dasselbe erklärt, da sie den Ring gewechselt und einander die Hände gereicht haben; so verkünde ich nunmehr, daß sie Mann und Weib sind, im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.  Amen.

¶ Hiernach soll der Geistliche diesen Segen sprechen:

Gott der Vater, Gott der Sohn, Gott der Heilige Geist, segne, behüte und erhalte Euch; der Herr blicke mit Seiner Huld erbarmend auf Euch nieder und fülle Euch mit allem geistlichen Segen und Gnade, also in dieser Zeit mit einander zur leben, daß in der zukünftigen Welt Ihr Erben seiet des ewigen Lebens.  Amen.

Lord's Prayer, concluding prayers & blessing

 

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Web author: Charles Wohlers U. S. EnglandScotlandIrelandWalesCanadaWorld