The Book of Common Prayer | |||||||
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Die Religionsartikel, wie sie von den Bischöfen, der Geistlichkeit und den Laien der protestantisch-bischöflichen Kirche in den Vereinigten Staaten von Amerika in der Convention am zwölften September des Jahres unsers Herrn 1801 festgesetzt wurden.
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I. Von dem Glauben an hie heilige Dreieinigkeit. Es gibt nur einen lebendigen und wahren Gott, der ewig, ohne Körper, Theile oder Leidenschaften, von unendlichen Macht, Weisheit und Güte, der Schöpfer und Erhalten aller sichtbaren und unsichtbaren Dinge ist. Und in der Einheit dieser Gottheit sind drei Personen, einer Substanz, Macht und Ewigkeit; der Vater, den Sohn und der heilige Geist. Der Sohn, welcher das Wort des Vaters ist, von Ewigkeit vom Vater gezeugt, wahrer und ewiger Gott, von einer Substanz mit dem Vater, nahm in dem Leibe und von der Substanz der gebenedeieten Jungfrau die menschliche Natur an, so daß zwei ganze und vollkommene Naturen, nämlich die Gottheit und die Menschheit, auf immer in einer Person unzertrennlich vereinigt wurden, aus welchen ein Chritus ist, wahrer Gott und wahrer Mensch, der wahrhaftig gelitten hat, gekreuzigt, gestorben und begraben wurde, um seinen Vater mit uns zu versöhnen, und nicht allein für die Erbsünde, sondern auch für die wirklichen Sünden der Menschen ein Opfer zu werden. Gleichwie Christus für uns starb uns begraben wurde, so müssen wir auch glauben, daß er zur Hölle niedergefahren sei.
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IV. Von der Auferstehung Christi. Christus ist wahrhaftig vom Tode wieder auferstanden, und nahm seinen Körper, mit Fleisch und Gebein und mit Allem, was zu der vollkommenen menschlichen Natur gehört, wieder an, ist damit aufgefahren gen Himmel, und sitzet daselbst, bis er am jüngsten Tage wieder kommen wird, um alle Menschen zu richten. Der heilige Geist, welcher vom Vater und vom Sohne ausgehet, ist von einer Substanz, einer Majestät und Herrlichkeit mit dem Vater und dem Sohne, wahrer und ewiger Gott. Die heilige Schrift enthält alle Dinge, die zur Seligkeit nothwendig sind, so daß es von keinem Menschen verlangt werden kann, irgend etwas, was darin nicht zu lesen ist, aber durch sie nicht bewiesen werden mag, als Glaubensartikel anzunehmen, oder für erforderlich und nothwendig zur Seligkeit zu halten. Unter dem, was wir die heilige Schrift nennen, verstehen wir diejenigen canonischen Bücher des alten und neuen Testamentes, deren Autorität niemals in der Kirche bezweifelt worden ist. Namen und Anzahl der canonischen Bücher.
Das erste Buch Mosis. Die übrigen Bücher lieset zuvor die Kirche (wie Hieronymus sagt) als Beispiele und Sittenregeln für das Leben; aber sie gebraucht dieselben nicht zur Begründung irgend einer Lehre. Sie sind folgende:
Das dritte Buch Esra. Alle Bücher des neuen Testaments, wie sie gewöhnlich angenommen werden, nehmen wir auch an und halten sie für canonische Bücher.
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VII. Vom alten Testamente. Das alte Testament widerspricht dem neuen nicht; denn sowohl im alten wie im neuen Testamente wird dem menschlichen Geschlechte ewiges Leben durch Christum angeboten, welcher der einzige Mittler zwischen Gott und den Menschen ist, indem er beides Gott und Mensch ist. Daher sind diejenigen nicht anzuhören, die fälschlich vorgehen, daß die alten Väter nur auf vorübergehende Verheißungen gehofft haben. Obgleich die Christen an das Gesetz, welches Gott durch Mosen gegeben, soweit es Ceremonien und Gebräuche betrifft, nicht gebunden sind, und die bürgerlichen Vorschriften desselben in keinem Staate nothwendige Gültigkeit haben, — so ist dennoch kein Christ von dem Gehorsam der sogenannten sittlichen Gebote frei. Das nicänische und das gewöhnlich sogenannte apostolische Glaubensbekenntniß sollen durchaus angenommmen und geglaubt werden; denn sie können durch die zuverlässigsten Zeugnisse der heiligen Schrift bewiesen werden. Die Erbsünde besteht nicht (wie die Pelagianer thöricht sprechen) in der Nachahmung Adams, sondern sie ist die Fehlerhaftigkeit und Verdorbenheit der Natur, die natürlicher Weise angeboren wird in jedem von Adam herstammenden Menschen, wodurch er sehr weit von der ursprünglichen Gerechtigkeit abgewichen, und vermöge seiner Natur zum Bösen geneigt ist, so, daß das Fleisch stets wider den Geist gelüstet, und die daher in jedem Menschen, der in diese Welt geboren wird, Gottes Zorn und Verdammniß verdient. Und diese Verderbtheit der Natur bleibt selbst in denen, die wiedergeboren sind; deshalb ist die Lust des Fleisches, im Griechischen: phronema sarkos genannt, worunter Einige die Weisheit, Andere die Sinnlichkeit, Einige die Gemüthsbewegung, Andere die Begierde des Fleisches verstehen, dem Gesetze Gottes nicht unterthan. Und obgleich nichts Verdammliches an denen ist, die da glauben und getauft sind, so bekennt doch der Apostel, daß unordentliche Begierde und Lust in sich selbst die Natur der Sünde haben.
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X. Vom freien Willen. Der Zustand des Menschen nach dem Falle Adams ist von der Art, daß er nicht durch seine eigene natürliche Kraft und durch gute Werke zum Glauben und zur Anrufung Gottes sich wenden und vorbereiten kann. Wir haben demnach keine Kraft, gute, Gott angenehme und ihm wohlgefällige Werke zu thun, wenn nicht die zuvorkommende Gnade Gottes durch Christum unsern Willen zum Guten lenkt, und in uns mitwirkt, wenn wir diesen guten Willen haben. Wir werden allein um des Verdienstes unseres Herrn und Heilandes Jesu Christi willen durch den Glauben, nicht aber wegen unserer eigenen Werke und Verdienste vor Gott gerechtfertigt. Darum ist auch die Lehre, daß wir allein durch den Glauben gerechtfertigt werden, so sehr heilsam und tröstlich, wie es in der Homilie von der Rechtfertigung ausführlicher gezeigt wird. Obgleich gute Werke, welche Früchte des Glaubens sind und auf die Rechtfertigung folgen, unsere Sünden nicht wegnehmen, noch vor der Strenge des Gerichtes Gottes bestehen können, — so sind sie dennoch Gott in Christo angenehm und wohlgefällig, und entspringen nothwendiger Weise aus einem wahren und lebendigen Glauben, so daß ein lebendiger Glaube eben so anschaulich an ihnen erkannt wird, wie ein Baum an der Frucht.
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XIII. Von den Werken vor den Rechtfertigung. Werke, die vor der Gnade Christi und vor der Eingebung seines Geistes gethan werden, gefallen Gott nicht, weil sie nicht aus dem Glauben an Jesum Christum entspringen; auch machen sie den Menschen nicht tüchtig, Gnade zu empfangen, oder (wie die Schulgelehrten sagen) sie verdienen nicht die Gnade de Conngruo; ja, weil sie nicht so geschehen, wie Gott solche gewollt oder befohlen hat, so zweifeln wir nicht daran, daß sie die Natur der Sünde haben. Freiwillige Werke, außer oder über denen, die in Gottes Geboten vorgeschrieben sind, oder sogenannte supererogatorische Werke, können nicht ohne Anmaßung und Gottlosigkeit gelehrt werden. Denn dadurch erklären die Menschen, daß sie Gott nicht blos so viel leisten, als sie zu thun verbunden sind, sondern daß sie um seinetwillen mehr thun, als ihre Pflicht von ihnen fordert; da doch Christus deutlich sagt: Wenn ihr Alles gethan habt, was euch befohlen ist, so sprechet: Wir sind unnütze Knechte. Christus, der in Wahrheit unsere Natur angenommen hatte, wurde in allen Stücken uns gleich gemacht, nur die Sünde ausgenommen von welcher er in seinem Fleische wie in seinem Geiste ganz rein war. Er kam als das unbefleckte Lamm, um durch die einmal geschehene Aufopferung seiner selbst die Sünden der Welt hinwegzunehmen, und, wie der heilige Johannes sagt, es war keine Sünde in ihm. Wir Übrigen aber, obgleich wir getauft und in Christo wiedergeboren sind fehlen alle mannigfaltig; und so wir sagen, wir haben keine Sünde, so verführen wir uns selbst und die Wahrheit ist nicht in uns.
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XVI. Von der Sünde nach der Taufe. Nicht jede Todsünde, die nach der Taufe vorsätzlich begangen wird, ist Sünde wider den heiligen Geist und unverzeihlich. Darum ist denen, die nach der Taufe in Sünde fallen, die Zulassung zur Buße nicht zu verweigern. Nachdem wir den heiligen Geist empfangen haben, können wir von der uns gegebenen Gnade abweichen, und in Sünde fallen, und durch die Gnade Gottes wieder aufstehen und unser leben bessern. Diejenigen sind daher zu verdammen, die da sagen, sie können, so lange als sie hier leben, nicht weiter sündigen, oder die den wahrhaft Bußfertigen die Vergebung ihrer Sünden absprechen.
Vorherbestimmung zum Leben ist der ewige Vorsatz Gottes, nach welchem
er (ehe der Welt Grund gelegt worden) in seinem uns verborgenen Rathe
fest beschlossen hat, diejenigen, welche er auf dem menschlichen Geschlechte
in Christo erwählet hat, vom Fluche und von der Verdammniß
zu erretten, und sie als Gefäße den Ehre durch Christum zur
ewigen Seligkeit zu bringen. Darum werden diejenigen, welchen diese herrliche
Wohlthat Gottes verliehen ist, durch seinen Geist, der zur rechten Zeit
wirkt, nach seinem Vorsatze berufen; durch Gnade gehorchen sie dem Rufe;
sie werden ohne Verdienst gerechtfertigt; sie werden zu Gottes Kindern
angenommen, und dem Bilde seines eingeboren Sohnes, Jesu Christi, gleich
gemacht; sie wandeln gottesfürchtig in guten Werken, und gelangen
endlich durch Gottes Barmherzigkeit zur ewigen Seligkeit. Auch sind diejenigen für verdammlich zu halten, die sich vermessen, zu behaupten daß jeder Mensch durch das Gesetz oder die Sekte, wozu er sich bekennt, selig werde, wenn er sich nur befleißige, sein Leben nach solchem Gesetze und dem Lichte der Natur einzurichten; denn die heilige Schrift hält uns allein den Namen Jesu Christi vor, durch den die Menschen selig werden müssen.
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XIX.
Von der Kirche.
Die sichtbare Kirche Christi ist eine Versammlung gläubiger Menschen,
in welcher das reine Wort Gottes gepredigt wird, und die Sakramente in
Allem, was wesentlich zu ihnen gehört, nach der Einsetzung Christi
gehörig verwaltet werden. Die Kirche hat die Macht, Gebräuche und Ceremonien anzuordnen und in Glaubensfreitigkeiten zu entscheiden; jedoch stehet es ihr nicht frei, etwas zu verordnen, das dem geschriebenen Worte Gottes zuwider ist, auch darf sie keine Stelle der Schrift so erklären, daß sie einer andern widerspreche. Daher soll dir Kirche, obschon sie Zeuge und Bewahrerin der heiligen Schrift ist, doch nichts wider dieselbe verordnen, noch den Glauben an irgend etwas außer derselben als nothwendig zur Seligkeit aufdringen.
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XXI. Von der Macht allgemeiner Kirchenversammlungen.* XXII. Vom Fegefeuer. Die Lehre der römischen Kirche vom Fegefeuer und Ablaß, von der Verehrung und Anbetung sowohl der Bilder wie der Reliquien, und euch von der Anrufung der Heiligen, ist eine leere und eitle Erfindung und auf kein Zeugniß der Schrift gegründet, sondern vielmehr dem Worte Gottes zuwider. XXIII. Von der Verwaltung des geistlichen Amts in der Gemeine.
Niemand hat das Recht, sich das Amt des öffentlichen Predigens und
der Verwaltung der Sakramente in der Gemeine anzumaßen, bevor er
zu diesen Verrichtungen gesetzmäßig berufen und gesandt ist.
Wir müssen aber diejenigen für rechtmäßig berufen
und gesandt halten, die zu diesem Werke durch solche Männer erwählt
und berufen worden sind, denen in der Gemeine öffentliche Vollmacht
gegeben ist, Diener in des Herrn Weinberg zu berufen und zu senden. XXIV. Von dem Gebrauche einer solchen Sprache in der gottesdienstlichen Versammlung, die dem Volke verständlich ist. Es ist offenbar dem Worte Gottes und dem Gebrauche der ersten Kirche zuwider, in einer dem Volke unverständlichen Sprache die öffentlichen Gebete in der Kirche zu verrichten oder dir Sakramente zu verwalten.
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Verein und zwanzigste der früheren Artikel wird ausgelassen, weil derselbe
zum Theil von lokaler und bürgerlicher Beschaffenheit ist, und dafür
die übrigen Punkte desselben in andern Artikel gesorgt ist. |
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XXV.
Von den Sakramenten.
Die von Christo verordneten Sakramente sind nicht etwa blos Merkmale oder
Zeichen des Bekenntnisses der Christen, sondern vielmehr gewisse und sichere
Beweise und kräftige Zeichen der Gnade und des Wohlwollens Gottes
gegen uns, durch welche er unsichtbar in uns wirkt, und unsern Glauben
an ihn nicht nur belebt, sondern auch stärkt und befestigt. XXVI. Daß die Unwürdigkeit der die Sakramente verwaltenden Geistlichen die Wirkung derselben nicht hindere.
Obgleich in der sichtbaren Kirche das Böse immer mit dem Guten gemischt
ist und zuweilen böse Menschen höchste Vollmacht in dem Dienste
des Worts und der Verwaltung der Sakramente haben, so mögen wir noch
ihren Dienst sowohl bei Anhörung des göttlichen Worts als beim
Empfange der Sakramente benutzen, weil sie ihn nicht in ihren eigenen
sondern in Christi Namen nach seinem Auftrag und nach seiner Vollmacht
verrichten. Ihre Bosheit kann weder demjenigen, was Christus verordnet
hat, seine Wirksamkeit benehmen, noch die Gnade der göttlichen Gaben
bei denen vermindern, die gläubig und rechtmäßig die ihnen
dargereichten Sakramente empfangen: die, wegen Christi Einsetzung und
Verheißung, auch dann ihre Kraft bewähren, wenn sie gleich
von schlechten Menschen verwalten werden.
Die Taufe ist nicht nur ein Zeichen des Bekenntnisses und ein Merkmal,
wodurch sich Christen von Andern, die nicht getauft sind, unterscheiden,
sondern sie ist auch ein Zeichen der Wiedergeburt oder der neuen Geburt,
wodurch diejenigen, welche die Taufe gehörig empfangen, wie durch
ein Werkzeug der Kirche einverleibt werden; die Verheißungen von
der Vergebung der Sünde und von unserer Annahme zu Kindern Gottes
durch den heiligen Geist sichtbar bezeichnet und versiegelt werden; der
Glaube gestärkt und die Gnade durch die Kraft des Gebets zu Gott
vermehrt wird.
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XXVIII.
Von dem Abendmahle des Herrn.
Des Herrn Abendmahl ist nicht blos ein Zeichen der Liebe, welche die Christen
gegen einander haben sollen, sondern vielmehr ein Sakrament unserer Erlösung
durch den Tod Christi so daß denjenigen, die es auf die rechte Art
würdig und gläubig empfangen, das Brod, das wir brechen, die
Gemeinschaft des Leibes Christi, und der gesegnete Kelch die Gemeinschaft
des Blutes Christi ist. XXIX. Von den Gottlosen, die beim Empfange des Abendmahls des Herrn nicht den Leib Christi genießen. Wenn auch gottlose Menschen und solche, die keinen lebendigen Glauben haben, sinnlicher und sichtbarer Weise das Sakrament des Leibes und Blutes Christi (wie der heilige Augustinus sich ausdrückt) mit ihren Zähnen zermalmen, so werden sie doch keineswegs Christi theilhaftig, sondern essen und trinken vielmehr zu ihrer Verdammniß das Zeichen oder Sakrament einer so großen Sache. Der Kelch des Herrn darf den Laien nicht verweigert werden; denn beide Theile des Sakraments des Herrn müssen nach der Einsetzung und nach dem Befehle Christi allen Christen ohne unterschied gereicht werden.
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XXXI. Von
dem einigen am Kreuz vollendeten Opfer Christi.
Das Opfer Christi einmal dargebracht, ist die vollkommene Erlösung, Versöhnung und Genugthuung für alle Sünden der ganzen Welt sowohl für die Erbsünde, als für die selbst begangenen; und es gibt keine andere Genugthuung für die Sünde, als allein diese. Darum waren auch die Meßopfer, in welchen, wie gewöhnlich gelehrt wurde, der Priester Christum für die Lebendigen und die Todten opfert, um Erlassung der Strafe oder der Schuld der Sünden zu erlangen, gotteslästerliche Erdichtungen und gefährliche Betrügereien. Bischöfen, Priestern und Diakonen ist es durch kein Gesetz Gottes geboten, das Gelübde des ehelosen Standes zu thun oder sich der Ehe zu enthalten. Darum steht es ihnen eben so wohl wie allen andern Christen frei sich nach ihrem eigenen Gutbefinden zu verehelichen wenn sie dies der Gottseligkeit förderlicher achten. Wer durch öffentliche Erklärung der Kirche von ihrer Gemeinschaft rechtmäßig ausgeschlossen und excommunicirt worden, den muß die ganze Gemeine der Gläubigen für einen Heiden und Zöllner halten bis er durch Buße öffentlich wieder ausgesöhnt und durch einen dazu bevollmächtigten Richter wieder in die Kirche aufgenommen worden ist.
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XXXIV. Von den Traditionen der Kirche.
Es ist nicht nothwendig, daß die Traditionen,
Überlieferungen und Ceremonien an allen Orten dieselben und vollkommen
gleich seien; denn sie sind zu allen Zeiten verschieden gewesen, und mögen
nach Verschiedenheit der Länder, Zeiten und Sitten der Menschen verändert
werden, wenn nur nichts dem Worte Gottes zuwider eingeführt wird.
Wer aber von den Traditionen und Ceremonien der Kirche, die nicht wider
Gottes Wort streiten und durch öffentliche Vollmacht angeordnet und
bestätigt sind, nach eigenem Gutdünken, vorsätzlich, absichtlich
und öffentlich abweicht und sie verletzt, der muß als ein Mensch,
der wider die allgemeine Ordnung der Kirche sündigt, das Ansehen
und die Gewalt der Obrigkeit schmälert, und das Gewissen schwacher
Brüder verwundet, durch öffentlichen Verweis gestraft werden,
damit Andere sich hüten mögen, dasselbe zu thun. Das zweite Buch der Homilien, deren besondere Titel wir diesem Artikel beigefügt haben, enthält eine gottselige, heilsame und für diese Zeiten nothwendige Lehre, so wie das zur Zeit Eduard's des Sechsten herausgegebene erste Buch der Homilien. Darum finden wir es rathsam, daß sie in den Kirchen von den Predigern fleißig, deutlich und dem Volke verständlich vorgelesen werden. Namen der Homilien: 1. Vom rechten Gebrauch der Kirche. [Dieser Artikel wird in dieser Kirche in so fern angenommnen, als er die Homilienbücher eine Auslegung der christlichen Lehre und Anweisung in der Gottseligkeit und den Sitten zu sein erklärt. Aber alle anderen Beziehungen auf die Verfassung und Gesetze England‘s werden als unanwendbar auf die Zustände dieser Kirche angesehen; dies hebt auch die Verordnung zum Vorlesen derselben in den Kirchen so lange auf bis daß eine Revision derselben gelegentlich veranstaltet worden, damit dieselbe von allen veralteten Worten und Redensarten, sowie auch von allen Lokalbeziehungen befreit werde.] In dem Buche von der Einweihung der Bischöfe und der Ordination der Priester und Diakonen, welches von der Generalconvention dieser Kirche in 1792 herausgegeben worden, ist Alles enthalten, was zu solcher Einweihung und Ordination nothwendig erforderlich ist; auch finden sich in demselben nichts, was an und für sich abergläubisch und gottlos wäre. Wir erklären daher alle diejenigen, welche nach den vorgeschriebenen Gebräuchen eingeweiht oder ordinirt worden, für gehörig, ordentlich und rechtmäßig eingeweiht und ordinirt.
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XXXVII. Von
der weltlichen Obrigkeit.
Die Gewalt der weltlichen Obrigkeit erstreckt sich
über Alle, sowohl Geistliche als auch Laien, im weltlichen Dingen;
sie hat aber keine Autorität in rein geistigen Sachen. Und wir halten
dafür, daß es die Die Reichtümer und Güter der Christen sind, was die Rechte und Ansprüche auf dieselben und ihren Besitz betrifft, nicht Gemeingüter wie gewisse Wiedertäufer fälschlich behaupten. Doch ist Jedermann verpflichtet, von dem, was er besitzt, freigebig und nach seinem Vermögen den Armen Almosen zu reichen. Wie wir bekennen, daß unser Herr Jesus Christus und sein Apostel Jacobus den Christen leichtsinniges und übereiltes Schwören untersagt habe, so halten wir auch dafür, daß die christliche Religion nicht verbiete, daß Jemand, der von der Obrigkeit dazu aufgefordert ist, in Sachen des Glaubens und der Liebe einen Eid schwöre, wenn es nur nach Der Lehre des Propheten in Gerechtigkeit, Gericht und in der Wahrheit geschieht. |
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Web author: Charles Wohlers | U. S. England Scotland Ireland Wales Canada World |