The Book of Common Prayer
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    Das Allgemeine Gebetbuch
The Book of Common Prayer in German (1892)

 

Die Religionsartikel,

wie sie von den Bischöfen, der Geistlichkeit und den Laien der protestantisch-bischöflichen Kirche in den Vereinigten Staaten von Amerika in der Convention am zwölften September des Jahres unsers Herrn 1801 festgesetzt wurden.


 

Articles of Religion
 

These 39 Articles are taken from an edition published in New York in 1861 (Griffiths 40:14).

I.   Von dem Glauben an hie heilige Dreieinigkeit.

    Es gibt nur einen lebendigen und wahren Gott, der ewig, ohne Körper, Theile oder Leidenschaften, von unendlichen Macht, Weisheit und Güte, der Schöpfer und Erhalten aller sichtbaren und unsichtbaren Dinge ist. Und in der Einheit dieser Gottheit sind drei Personen, einer Substanz, Macht und Ewigkeit; der Vater, den Sohn und der heilige Geist.

 
II.   Von dem Worte oder dem Sohne Gottes, welchen wahrer Mensch geworden ist.

    Der Sohn, welcher das Wort des Vaters ist, von Ewigkeit vom Vater gezeugt, wahrer und ewiger Gott, von einer Substanz mit dem Vater, nahm in dem Leibe und von der Substanz der gebenedeieten Jungfrau die menschliche Natur an, so daß zwei ganze und vollkommene Naturen, nämlich die Gottheit und die Menschheit, auf immer in einer Person unzertrennlich vereinigt wurden, aus welchen ein Chritus ist, wahrer Gott und wahrer Mensch, der wahrhaftig gelitten hat, gekreuzigt, gestorben und begraben wurde, um seinen Vater mit uns zu versöhnen, und nicht allein für die Erbsünde, sondern auch für die wirklichen Sünden der Menschen ein Opfer zu werden.

 
III.   Von Christi Niederfahrt zur Hölle.

    Gleichwie Christus für uns starb uns begraben wurde, so müssen wir auch glauben, daß er zur Hölle niedergefahren sei.

 

 

IV.   Von der Auferstehung Christi.

    Christus ist wahrhaftig vom Tode wieder auferstanden, und nahm seinen Körper, mit Fleisch und Gebein und mit Allem, was zu der vollkommenen menschlichen Natur gehört, wieder an, ist damit aufgefahren gen Himmel, und sitzet daselbst, bis er am jüngsten Tage wieder kommen wird, um alle Menschen zu richten.

 
V.   Von dem heiligen Geiste.

    Der heilige Geist, welcher vom Vater und vom Sohne ausgehet, ist von einer Substanz, einer Majestät und Herrlichkeit mit dem Vater und dem Sohne, wahrer und ewiger Gott.

 
VI.   Von her Hinlänglichkeit der heiligen Schriften zur Seligkeit.

    Die heilige Schrift enthält alle Dinge, die zur Seligkeit nothwendig sind, so daß es von keinem Menschen verlangt werden kann, irgend etwas, was darin nicht zu lesen ist, aber durch sie nicht bewiesen werden mag, als Glaubensartikel anzunehmen, oder für erforderlich und nothwendig zur Seligkeit zu halten. Unter dem, was wir die heilige Schrift nennen, verstehen wir diejenigen canonischen Bücher des alten und neuen Testamentes, deren Autorität niemals in der Kirche bezweifelt worden ist.

Namen und Anzahl der canonischen Bücher.

Das erste Buch Mosis.
Das zweite Buch Mosis.
Das dritte Buch Mosis.
Das vierte Buch Mosis.
Das fünfte Buch Mosis.
Das Buch Josua.
Das Buch der Richter.
Das Buch Ruth.
Das erste Buch Samuelis.
Das zweite Buch Samuelis.
Das erste Buch der Könige.
Das zweite Buch der Könige.
Das erste Buch der Chronia.
Das zweite Buch der Chronica.
Das erste Buch Esra.
Das zweite Buch Esra (Nehemia)
Das Buch Esther.
Das Buch Hiob.
Die Psalmen.
Die Sprüche Salomonis.
Der Prediger Salomo.
Das Hohelied Salomonis.
Die vier großen Propheten.
Die zwölf kleinen Propheten.

    Die übrigen Bücher lieset zuvor die Kirche (wie Hieronymus sagt) als Beispiele und Sittenregeln für das Leben; aber sie gebraucht dieselben nicht zur Begründung irgend einer Lehre. Sie sind folgende:

Das dritte Buch Esra.
Das vierte Buch Esra.
Das Buch Tobiä.
Das Buch Judith.
Stücke in Esther.
Das Buch der Weisheit.
Das Buch Jesus Sirach.
Der Prophet Baruch.
Der Gesang der drei Männer im Feuer.
Historie von der Susanna.
Vom Bel und dem Drachen.
Das Gebet des Manasse.
Das erste Buch der Maccabäer.
Das zweite Buch der Maccabäer.

    Alle Bücher des neuen Testaments, wie sie gewöhnlich angenommen werden, nehmen wir auch an und halten sie für canonische Bücher.

 

 

VII.   Vom alten Testamente.

    Das alte Testament widerspricht dem neuen nicht; denn sowohl im alten wie im neuen Testamente wird dem menschlichen Geschlechte ewiges Leben durch Christum angeboten, welcher der einzige Mittler zwischen Gott und den Menschen ist, indem er beides Gott und Mensch ist. Daher sind diejenigen nicht anzuhören, die fälschlich vorgehen, daß die alten Väter nur auf vorübergehende Verheißungen gehofft haben. Obgleich die Christen an das Gesetz, welches Gott durch Mosen gegeben, soweit es Ceremonien und Gebräuche betrifft, nicht gebunden sind, und die bürgerlichen Vorschriften desselben in keinem Staate nothwendige Gültigkeit haben, — so ist dennoch kein Christ von dem Gehorsam der sogenannten sittlichen Gebote frei.

 
VIII.   Von den Glaubensbekenntnissen.

    Das nicänische und das gewöhnlich sogenannte apostolische Glaubensbekenntniß sollen durchaus angenommmen und geglaubt werden; denn sie können durch die zuverlässigsten Zeugnisse der heiligen Schrift bewiesen werden.

 
IX.   Von der ursprünglichen oder Erbsünde.

    Die Erbsünde besteht nicht (wie die Pelagianer thöricht sprechen) in der Nachahmung Adams, sondern sie ist die Fehlerhaftigkeit und Verdorbenheit der Natur, die natürlicher Weise angeboren wird in jedem von Adam herstammenden Menschen, wodurch er sehr weit von der ursprünglichen Gerechtigkeit abgewichen, und vermöge seiner Natur zum Bösen geneigt ist, so, daß das Fleisch stets wider den Geist gelüstet, und die daher in jedem Menschen, der in diese Welt geboren wird, Gottes Zorn und Verdammniß verdient. Und diese Verderbtheit der Natur bleibt selbst in denen, die wiedergeboren sind; deshalb ist die Lust des Fleisches, im Griechischen: phronema sarkos genannt, worunter Einige die Weisheit, Andere die Sinnlichkeit, Einige die Gemüthsbewegung, Andere die Begierde des Fleisches verstehen, dem Gesetze Gottes nicht unterthan. Und obgleich nichts Verdammliches an denen ist, die da glauben und getauft sind, so bekennt doch der Apostel, daß unordentliche Begierde und Lust in sich selbst die Natur der Sünde haben.

 

 

X.   Vom freien Willen.

    Der Zustand des Menschen nach dem Falle Adams ist von der Art, daß er nicht durch seine eigene natürliche Kraft und durch gute Werke zum Glauben und zur Anrufung Gottes sich wenden und vorbereiten kann. Wir haben demnach keine Kraft, gute, Gott angenehme und ihm wohlgefällige Werke zu thun, wenn nicht die zuvorkommende Gnade Gottes durch Christum unsern Willen zum Guten lenkt, und in uns mitwirkt, wenn wir diesen guten Willen haben.

 
XI.   Von der Rechtfertigung des Menschen.

    Wir werden allein um des Verdienstes unseres Herrn und Heilandes Jesu Christi willen durch den Glauben, nicht aber wegen unserer eigenen Werke und Verdienste vor Gott gerechtfertigt. Darum ist auch die Lehre, daß wir allein durch den Glauben gerechtfertigt werden, so sehr heilsam und tröstlich, wie es in der Homilie von der Rechtfertigung ausführlicher gezeigt wird.

 
XII.   Von guten Werken.

    Obgleich gute Werke, welche Früchte des Glaubens sind und auf die Rechtfertigung folgen, unsere Sünden nicht wegnehmen, noch vor der Strenge des Gerichtes Gottes bestehen können, — so sind sie dennoch Gott in Christo angenehm und wohlgefällig, und entspringen nothwendiger Weise aus einem wahren und lebendigen Glauben, so daß ein lebendiger Glaube eben so anschaulich an ihnen erkannt wird, wie ein Baum an der Frucht.

 

 

XIII.   Von den Werken vor den Rechtfertigung.

    Werke, die vor der Gnade Christi und vor der Eingebung seines Geistes gethan werden, gefallen Gott nicht, weil sie nicht aus dem Glauben an Jesum Christum entspringen; auch machen sie den Menschen nicht tüchtig, Gnade zu empfangen, oder (wie die Schulgelehrten sagen) sie verdienen nicht die Gnade de Conngruo; ja, weil sie nicht so geschehen, wie Gott solche gewollt oder befohlen hat, so zweifeln wir nicht daran, daß sie die Natur der Sünde haben.

 
XIV.   Von den überpflichtigen Werken.

    Freiwillige Werke, außer oder über denen, die in Gottes Geboten vorgeschrieben sind, oder sogenannte supererogatorische Werke, können nicht ohne Anmaßung und Gottlosigkeit gelehrt werden. Denn dadurch erklären die Menschen, daß sie Gott nicht blos so viel leisten, als sie zu thun verbunden sind, sondern daß sie um seinetwillen mehr thun, als ihre Pflicht von ihnen fordert; da doch Christus deutlich sagt: Wenn ihr Alles gethan habt, was euch befohlen ist, so sprechet: Wir sind unnütze Knechte.

 
XV.   Von Christo, der allein ohne Sünde ist.

    Christus, der in Wahrheit unsere Natur angenommen hatte, wurde in allen Stücken uns gleich gemacht, nur die Sünde ausgenommen von welcher er in seinem Fleische wie in seinem Geiste ganz rein war. Er kam als das unbefleckte Lamm, um durch die einmal geschehene Aufopferung seiner selbst die Sünden der Welt hinwegzunehmen, und, wie der heilige Johannes sagt, es war keine Sünde in ihm. Wir Übrigen aber, obgleich wir getauft und in Christo wiedergeboren sind fehlen alle mannigfaltig; und so wir sagen, wir haben keine Sünde, so verführen wir uns selbst und die Wahrheit ist nicht in uns.

 

 

XVI.   Von der Sünde nach der Taufe.

    Nicht jede Todsünde, die nach der Taufe vorsätzlich begangen wird, ist Sünde wider den heiligen Geist und unverzeihlich. Darum ist denen, die nach der Taufe in Sünde fallen, die Zulassung zur Buße nicht zu verweigern. Nachdem wir den heiligen Geist empfangen haben, können wir von der uns gegebenen Gnade abweichen, und in Sünde fallen, und durch die Gnade Gottes wieder aufstehen und unser leben bessern. Diejenigen sind daher zu verdammen, die da sagen, sie können, so lange als sie hier leben, nicht weiter sündigen, oder die den wahrhaft Bußfertigen die Vergebung ihrer Sünden absprechen.

 
XVII.   Von der Vorherbestimmung und Auserwählung.

    Vorherbestimmung zum Leben ist der ewige Vorsatz Gottes, nach welchem er (ehe der Welt Grund gelegt worden) in seinem uns verborgenen Rathe fest beschlossen hat, diejenigen, welche er auf dem menschlichen Geschlechte in Christo erwählet hat, vom Fluche und von der Verdammniß zu erretten, und sie als Gefäße den Ehre durch Christum zur ewigen Seligkeit zu bringen. Darum werden diejenigen, welchen diese herrliche Wohlthat Gottes verliehen ist, durch seinen Geist, der zur rechten Zeit wirkt, nach seinem Vorsatze berufen; durch Gnade gehorchen sie dem Rufe; sie werden ohne Verdienst gerechtfertigt; sie werden zu Gottes Kindern angenommen, und dem Bilde seines eingeboren Sohnes, Jesu Christi, gleich gemacht; sie wandeln gottesfürchtig in guten Werken, und gelangen endlich durch Gottes Barmherzigkeit zur ewigen Seligkeit.
    So wie nun die gottesfürchtige Betrachtung der Vorherbestimmung und unserer Auserwählung in Christo voll süßen, erfreulichen und unaussprechlichen Trostes für die Frommen und für solche ist, welche die Wirkung des Geistes Christi in sich fühlen, der die Werke des Fleisches und der irdischen Glieder tödtet, und ihr Gemüth zu hohen himmlischen Dingen erhebt, so wie auch diese Betrachtung ihren Glauben an die Erlangung der ewigen Seligkeit durch Christum mächtig stärkt und befestigt, und dieweil sie zugleich ihre Liebe zu Gott auf‘s Innigste entzündet —— so ist es für die vorwitzigen und fleischlich gesinnten Menschen, denen der Geist Christi fehlt, höchst gefährlich und verderblich, die Lehre von der göttlichen Vorherbestimmung stets vor Augen zu haben, weil der Teufel sie dadurch entweder in Verzweiflung oder in die Unbekümmerniß eines höchst unreinen Lebenswandels stürzt, der nicht weniger gefährlich ist als die Verzweiflung.
    Ferner müssen wir Gottes Verheißungen so annehmen, wie sie sämmtlich in der heiligen Schrift uns dargestellt werden; und in allem unserm Thun müssen wir den Willen Gottes befolgen, der uns ausdrücklich in dem Worte Gottes geoffenbart ist.

 
XVIII.   Von der allein durch den Namen Christi zu erlangenden ewigen Seligkeit.

    Auch sind diejenigen für verdammlich zu halten, die sich vermessen, zu behaupten daß jeder Mensch durch das Gesetz oder die Sekte, wozu er sich bekennt, selig werde, wenn er sich nur befleißige, sein Leben nach solchem Gesetze und dem Lichte der Natur einzurichten; denn die heilige Schrift hält uns allein den Namen Jesu Christi vor, durch den die Menschen selig werden müssen.

 

 
XIX.   Von der Kirche.

    Die sichtbare Kirche Christi ist eine Versammlung gläubiger Menschen, in welcher das reine Wort Gottes gepredigt wird, und die Sakramente in Allem, was wesentlich zu ihnen gehört, nach der Einsetzung Christi gehörig verwaltet werden.
    Wie die Kirchen zu Jerusalem, Alexandrien und Antiochien geirrt haben, so hat auch die römische Kirche geirrt, nicht nur in ihrem Lebenswandel und in der Art ihrer Ceremonien, sondern auch in Glaubenssachen.

 
XX.   Von der Vollmacht der Kirche.

    Die Kirche hat die Macht, Gebräuche und Ceremonien anzuordnen und in Glaubensfreitigkeiten zu entscheiden; jedoch stehet es ihr nicht frei, etwas zu verordnen, das dem geschriebenen Worte Gottes zuwider ist, auch darf sie keine Stelle der Schrift so erklären, daß sie einer andern widerspreche. Daher soll dir Kirche, obschon sie Zeuge und Bewahrerin der heiligen Schrift ist, doch nichts wider dieselbe verordnen, noch den Glauben an irgend etwas außer derselben als nothwendig zur Seligkeit aufdringen.

 

 

XXI.   Von der Macht allgemeiner Kirchenversammlungen.*

XXII.   Vom Fegefeuer.

    Die Lehre der römischen Kirche vom Fegefeuer und Ablaß, von der Verehrung und Anbetung sowohl der Bilder wie der Reliquien, und euch von der Anrufung der Heiligen, ist eine leere und eitle Erfindung und auf kein Zeugniß der Schrift gegründet, sondern vielmehr dem Worte Gottes zuwider.

XXIII.   Von der Verwaltung des geistlichen Amts in der Gemeine.

    Niemand hat das Recht, sich das Amt des öffentlichen Predigens und der Verwaltung der Sakramente in der Gemeine anzumaßen, bevor er zu diesen Verrichtungen gesetzmäßig berufen und gesandt ist. Wir müssen aber diejenigen für rechtmäßig berufen und gesandt halten, die zu diesem Werke durch solche Männer erwählt und berufen worden sind, denen in der Gemeine öffentliche Vollmacht gegeben ist, Diener in des Herrn Weinberg zu berufen und zu senden. 
 

XXIV.   Von dem Gebrauche einer solchen Sprache in der gottesdienstlichen Versammlung, die dem Volke verständlich ist.

    Es ist offenbar dem Worte Gottes und dem Gebrauche der ersten Kirche zuwider, in einer dem Volke unverständlichen Sprache die öffentlichen Gebete in der Kirche zu verrichten oder dir Sakramente zu verwalten.

 

* Verein und zwanzigste der früheren Artikel wird ausgelassen, weil derselbe zum Theil von lokaler und bürgerlicher Beschaffenheit ist, und dafür die übrigen Punkte desselben in andern Artikel gesorgt ist.
XXV.   Von den Sakramenten.

    Die von Christo verordneten Sakramente sind nicht etwa blos Merkmale oder Zeichen des Bekenntnisses der Christen, sondern vielmehr gewisse und sichere Beweise und kräftige Zeichen der Gnade und des Wohlwollens Gottes gegen uns, durch welche er unsichtbar in uns wirkt, und unsern Glauben an ihn nicht nur belebt, sondern auch stärkt und befestigt.
    Zwei Sakramente sind von Christo, unsern Herrn, inne Evangelio verordnet, nämlich: die Taufe und das Abendmahl des Herrn.
    Die fünf übrigen sogenannten Sakramente nämlich die Confirmation, die Beichte, die Priesterweihe, die Ehe und die letzte Ölung, sind nicht für evangelische Sakramente zu halten, weil sie theils aus einer verkehrten Nachahmung der Apostel entsprungen, theils auch Stände des Lebens sind, die in der Schrift zwar erlaubt worden, aber nicht, wie die Taufe und das Abendmahl, die Eigenschaft der Sakramente haben, indem ihnen die von Gott verordneten sichtbaren Zeichen und Gebräuche fehlen.
    Die Sakramente wurden von Christo nicht dazu eingesetzt, um angestaunt oder umhergetragen zum werden, sondern daß wir sie gehörig gebrauchen sollen. Auch haben sie nur bei denen, welche sie würdig empfangen, eine heilsame Kraft oder Wirkung. Diejenigen aber, welche sie unwürdig empfangen, laden dadurch, wie der heilige Paulus sagt, die Verdammniß auf sich selbst.
 

XXVI.   Daß die Unwürdigkeit der die Sakramente verwaltenden Geistlichen die Wirkung derselben nicht hindere.

    Obgleich in der sichtbaren Kirche das Böse immer mit dem Guten gemischt ist und zuweilen böse Menschen höchste Vollmacht in dem Dienste des Worts und der Verwaltung der Sakramente haben, so mögen wir noch ihren Dienst sowohl bei Anhörung des göttlichen Worts als beim Empfange der Sakramente benutzen, weil sie ihn nicht in ihren eigenen sondern in Christi Namen nach seinem Auftrag und nach seiner Vollmacht verrichten. Ihre Bosheit kann weder demjenigen, was Christus verordnet hat, seine Wirksamkeit benehmen, noch die Gnade der göttlichen Gaben bei denen vermindern, die gläubig und rechtmäßig die ihnen dargereichten Sakramente empfangen: die, wegen Christi Einsetzung und Verheißung, auch dann ihre Kraft bewähren, wenn sie gleich von schlechten Menschen verwalten werden.
    Dennoch erfordert es die Kirchenzucht, daß lasterhafte Geistliche zur Untersuchung gezogen, von denen, die mit ihren Vergehungen bekannt sind, angeklagt, und zuletzt, wenn sie schuldig erfunden sind, durch gerechtes Urtheil ihres Amtes entsetzt werden.

 
XXVII.   Von der Taufe.

    Die Taufe ist nicht nur ein Zeichen des Bekenntnisses und ein Merkmal, wodurch sich Christen von Andern, die nicht getauft sind, unterscheiden, sondern sie ist auch ein Zeichen der Wiedergeburt oder der neuen Geburt, wodurch diejenigen, welche die Taufe gehörig empfangen, wie durch ein Werkzeug der Kirche einverleibt werden; die Verheißungen von der Vergebung der Sünde und von unserer Annahme zu Kindern Gottes durch den heiligen Geist sichtbar bezeichnet und versiegelt werden; der Glaube gestärkt und die Gnade durch die Kraft des Gebets zu Gott vermehrt wird.
    Die Taufe der jungen Kinder ist allerdings in der Kirche beizubehalten, weil sie mit der Einsetzung Christi am besten übereinstimmt.

 

 
XXVIII.   Von dem Abendmahle des Herrn.

    Des Herrn Abendmahl ist nicht blos ein Zeichen der Liebe, welche die Christen gegen einander haben sollen, sondern vielmehr ein Sakrament unserer Erlösung durch den Tod Christi so daß denjenigen, die es auf die rechte Art würdig und gläubig empfangen, das Brod, das wir brechen, die Gemeinschaft des Leibes Christi, und der gesegnete Kelch die Gemeinschaft des Blutes Christi ist.
    Die Transsubstantiation (oder der Verwandlung der Substanz des Brods und Weins) im Abendmahle des Herrn kann aus der heiligen Schrift nicht erwiesen werden, sondern ist den deutlichen Aussprüchen derselben zuwider, vernichtet die Natur eines Sakraments und hat zu mancherlei Aberglauben Anlaß gegeben.
    Der Leib Christi wird im Abendmahle nun auf eine himmlische und geistige Weise gegeben, empfangen und genossen; und der Glaube ist das Mittel, wodurch der Leib Christi im Abendmahle empfangen und genossen wird.
    Das Sakrament des heiligen Abendmahls wurde nicht auf Christi Befehl aufbewahrt, umhergetragen, in die Höhe gehoben oder angebetet.
 

XXIX.   Von den Gottlosen, die beim Empfange des Abendmahls des Herrn nicht den Leib Christi genießen.

    Wenn auch gottlose Menschen und solche, die keinen lebendigen Glauben haben, sinnlicher und sichtbarer Weise das Sakrament des Leibes und Blutes Christi (wie der heilige Augustinus sich ausdrückt) mit ihren Zähnen zermalmen, so werden sie doch keineswegs Christi theilhaftig, sondern essen und trinken vielmehr zu ihrer Verdammniß das Zeichen oder Sakrament einer so großen Sache.

 
XXX.   Von beiderlei Gestalt.

    Der Kelch des Herrn darf den Laien nicht verweigert werden; denn beide Theile des Sakraments des Herrn müssen nach der Einsetzung und nach dem Befehle Christi allen Christen ohne unterschied gereicht werden.

 

 
XXXI.   Von dem einigen am Kreuz vollendeten Opfer Christi.

    Das Opfer Christi einmal dargebracht, ist die vollkommene Erlösung, Versöhnung und Genugthuung für alle Sünden der ganzen Welt sowohl für die Erbsünde, als für die selbst begangenen; und es gibt keine andere Genugthuung für die Sünde, als allein diese. Darum waren auch die Meßopfer, in welchen, wie gewöhnlich gelehrt wurde, der Priester Christum für die Lebendigen und die Todten opfert, um Erlassung der Strafe oder der Schuld der Sünden zu erlangen, gotteslästerliche Erdichtungen und gefährliche Betrügereien.

 
XXXII.   Von der Ehe der Priester.

    Bischöfen, Priestern und Diakonen ist es durch kein Gesetz Gottes geboten, das Gelübde des ehelosen Standes zu thun oder sich der Ehe zu enthalten. Darum steht es ihnen eben so wohl wie allen andern Christen frei sich nach ihrem eigenen Gutbefinden zu verehelichen wenn sie dies der Gottseligkeit förderlicher achten.

 
XXXIII.   Von der Vermeidung der Excommunicirten;

    Wer durch öffentliche Erklärung der Kirche von ihrer Gemeinschaft rechtmäßig ausgeschlossen und excommunicirt worden, den muß die ganze Gemeine der Gläubigen für einen Heiden und Zöllner halten bis er durch Buße öffentlich wieder ausgesöhnt und durch einen dazu bevollmächtigten Richter wieder in die Kirche aufgenommen worden ist.

 

 
XXXIV.   Von den Traditionen der Kirche.

    Es ist nicht nothwendig, daß die Traditionen, Überlieferungen und Ceremonien an allen Orten dieselben und vollkommen gleich seien; denn sie sind zu allen Zeiten verschieden gewesen, und mögen nach Verschiedenheit der Länder, Zeiten und Sitten der Menschen verändert werden, wenn nur nichts dem Worte Gottes zuwider eingeführt wird. Wer aber von den Traditionen und Ceremonien der Kirche, die nicht wider Gottes Wort streiten und durch öffentliche Vollmacht angeordnet und bestätigt sind, nach eigenem Gutdünken, vorsätzlich, absichtlich und öffentlich abweicht und sie verletzt, der muß als ein Mensch, der wider die allgemeine Ordnung der Kirche sündigt, das Ansehen und die Gewalt der Obrigkeit schmälert, und das Gewissen schwacher Brüder verwundet, durch öffentlichen Verweis gestraft werden, damit Andere sich hüten mögen, dasselbe zu thun.
    Jede besondere oder Nationalkirche ist befugt, Ceremonien und Gebräuche, die blos auf menschlichem Ansehen beruhen, anzuordnen, zu verändern und abzuschaffen, doch so, daß Alles zur Erbauung geschehe.

 
XXXV.   Von den Homilien.

    Das zweite Buch der Homilien, deren besondere Titel wir diesem Artikel beigefügt haben, enthält eine gottselige, heilsame und für diese Zeiten nothwendige Lehre, so wie das zur Zeit Eduard's des Sechsten herausgegebene erste Buch der Homilien. Darum finden wir es rathsam, daß sie in den Kirchen von den Predigern fleißig, deutlich und dem Volke verständlich vorgelesen werden.

Namen der Homilien:

1. Vom rechten Gebrauch der Kirche.
2. Wider die Gefahr der Abgötterei.
3. Von der Ausbesserung und dem Reinhalten der Kirchen.
4. Von guten Werken; zuerst vom Fasten
5. Wider Fresserei und Trunkenheit.
6. Wider übertriebene Kleidertracht.
7. Vom Gebete.
8. Von dem Orte und der Zeit des Gebets.
9. Daß die öffentlichen Gebete und die Sakramente in einer verständlichen Sprache müssen gehalten werden.
10. Von der ehrerbietigen Hochschätzung des göttlichen Worts.
11. Vom Almosengeben.
12. Von der Geburt Christi.
13. Vom Leiden Christi
14. Von der Auferstehung Christi.
15. Vom würdigen Genusse des Sakraments des Leibes und Blutes Christi.
16. Von den Gaben des heiligen Geistes.
17. Auf die Himmelsfahrtswoche.
18. Vom Ehestande.
19. Von der Buße.
20. Wider den Müssiggang.
21. Wider Aufruhr.

    [Dieser Artikel wird in dieser Kirche in so fern angenommnen, als er die Homilienbücher eine Auslegung der christlichen Lehre und Anweisung in der Gottseligkeit und den Sitten zu sein erklärt. Aber alle anderen Beziehungen auf die Verfassung und Gesetze England‘s werden als unanwendbar auf die Zustände dieser Kirche angesehen; dies hebt auch die Verordnung zum Vorlesen derselben in den Kirchen so lange auf bis daß eine Revision derselben gelegentlich veranstaltet worden, damit dieselbe von allen veralteten Worten und Redensarten, sowie auch von allen Lokalbeziehungen befreit werde.]

 
XXXVI.   Von der Einweihung der Bischöfe und der Priester.

    In dem Buche von der Einweihung der Bischöfe und der Ordination der Priester und Diakonen, welches von der Generalconvention dieser Kirche in 1792 herausgegeben worden, ist Alles enthalten, was zu solcher Einweihung und Ordination nothwendig erforderlich ist; auch finden sich in demselben nichts, was an und für sich abergläubisch und gottlos wäre. Wir erklären daher alle diejenigen, welche nach den vorgeschriebenen Gebräuchen eingeweiht oder ordinirt worden, für gehörig, ordentlich und rechtmäßig eingeweiht und ordinirt.

 

 
XXXVII.   Von der weltlichen Obrigkeit.

    Die Gewalt der weltlichen Obrigkeit erstreckt sich über Alle, sowohl Geistliche als auch Laien, im weltlichen Dingen; sie hat aber keine Autorität in rein geistigen Sachen. Und wir halten dafür, daß es die
Pflicht aller Menschen sei, die das Evangelium bekennen, gebührenden Gehorsam der rechtmäßig eingesetzten Obrigkeit zu leisten.

 
XXXVIII.   Wider die Lehre von der Gemeinschaft der Güter unter den Christen.

    Die Reichtümer und Güter der Christen sind, was die Rechte und Ansprüche auf dieselben und ihren Besitz betrifft, nicht Gemeingüter wie gewisse Wiedertäufer fälschlich behaupten. Doch ist Jedermann verpflichtet, von dem, was er besitzt, freigebig und nach seinem Vermögen den Armen Almosen zu reichen.

 
XXXIX.   Von Dem Eide des Christen.

    Wie wir bekennen, daß unser Herr Jesus Christus und sein Apostel Jacobus den Christen leichtsinniges und übereiltes Schwören untersagt habe, so halten wir auch dafür, daß die christliche Religion nicht verbiete, daß Jemand, der von der Obrigkeit dazu aufgefordert ist, in Sachen des Glaubens und der Liebe einen Eid schwöre, wenn es nur nach Der Lehre des Propheten in Gerechtigkeit, Gericht und in der Wahrheit geschieht.

 

 

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Web author: Charles Wohlers U. S. EnglandScotlandIrelandWalesCanadaWorld